Die Tiroler Volkpartei und die SPÖ Tirol haben heute gemeinsam in Form eines Initiativantrags die im Sommer angekündigte Novelle des Tiroler Jagdgesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, das bewährte Tiroler Modell zum Wolfsmanagement auf Basis des neuen EU-Rechtsrahmens noch schneller, unbürokratischer und praxistauglicher umzusetzen.
„Mit der Herabstufung des Wolfes von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘ haben wir wertvollen europäischen Handlungsspielraum gewonnen. Diesen setzen wir jetzt konsequent in Landesrecht um. Unser Ziel ist klar: Weidetiere bestmöglich schützen, Tierhalterinnen und Tierhalter entlasten und im Anlassfall noch rascher handeln können“, betonen die beiden Klubobleute Jakob Wolf (VP) und Elisabeth Fleischanderl (SP).
Die Novelle sieht vor, das bisherige, auf einzelnen Regierungsbeschlüssen basierende Verordnungssystem durch ein deutlich schnelleres Verständigungssystem zu ersetzen. Sobald die Behörde feststellt, dass es sich um einen Schad- oder Risikowolf handelt, erfolgt künftig eine direkte Verständigung der Jägerschaft per SMS. Eine individualisierte Verordnung ist dafür nicht mehr erforderlich. So können Entnahmen unverzüglich veranlasst werden, ohne auf zusätzliche Beschlüsse warten zu müssen. Wie bisher wird anschließend öffentlich bekanntgegeben, in welchen Jagdgebieten ein Schad- oder Risikowolf entnommen werden darf. Auch die Definitionen von Schad- und Risikowolf werden ausgeweitet: Eine Mindestzahl an gerissenen oder verletzten Nutztieren ist künftig nicht mehr Voraussetzung. Damit wird den realen Herausforderungen auf Almen und Weiden besser Rechnung getragen. Neu ist zudem, dass nicht nur die ausgewiesenen Almschutzgebiete, sondern auch sonstige Weideflächen in das System einbezogen werden.
Eine weitere zentrale Neuerung ist die Möglichkeit eines sogenannten „Schusses auf Sicht“ im Falle einer unmittelbaren Gefährdungslage. In Situationen, in denen ein Wolf Nutztiere akut bedroht oder unmittelbar gefährdet, soll die letale Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzorgane und Jagderlaubnisscheininhaber möglich sein. Diese Regelung umfasst den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands und ist damit eng an klare gesetzliche Kriterien gebunden. Zusätzlich geht Tirol einen österreichweit einzigartigen Schritt: Künftig sollen auch Tierhalterinnen und Tierhalter, die über eine gültige Tiroler Jagdkarte verfügen, mit Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten einen zur Entnahme freigegebenen Wolf schießen dürfen. Damit wird erstmals jene Gruppe unmittelbar in das Wolfsmanagement eingebunden, die selbst direkt von Rissen betroffen ist.
Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler unterstreicht die Dringlichkeit, das Tiroler Modell weiterzuentwickeln: „Wenn ein Wolf Tiere bedroht, braucht es schnelle Entscheidungen. Genau hier setzt die Novelle an. Diese Novelle macht unser Wolfsmanagement noch schneller und wirksamer. Die Einbindung der Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Entnahme von Schad- oder Risikowölfen ist ein weiterer Meilenstein. Tirol nimmt damit eine Vorreiterrolle ein.“
Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth betont: „Mit dieser Novelle stärken wir Tirols Eigenverantwortung im Wolfsmanagement. Sie sorgt für klare Abläufe und schnelle Entscheidungen im Schutz von Weidetieren und Almwirtschaft. Die erweiterten Definitionen ermöglichen fundierte Entscheidungen und stellen sicher, dass sowohl die Bedürfnisse der Almwirtschaft als auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.“
Der Antrag wird im Jänner im zuständigen Ausschuss behandelt und soll im Februar-Landtag beschlossen werden, so dass die Novelle rechtzeitig vor der Almsaison 2026 in Kraft treten kann.
