Leerstandsabgabe ab 2023

Mainusch: „Verpflichtung im Sinne der Gemeinden umsetzen"

VP-Wohnbausprecher begrüßt Forderung des Tiroler Gemeindeverbandes. Volle Unterstützung für Raumordnungslandesrat Johannes Tratter. Rahmenbedingungen für Höhe überdenken.

Als „begrüßens- und unterstützenswert“ kommentiert VP-Wohnbausprecher Dominik Mainusch das Ansinnen des Tiroler Gemeindeverbandes, die geplante Leerstandsabgabe verpflichtend in jeder Gemeinde einzuführen. „Die Gemeinden spüren den Druck am Wohnungsmarkt und die Auswirkungen von Leerstand direkt. Mit der Forderung, die Leerstandsabgabe verpflichtend einzuführen, signalisieren die Gemeinden, dass sie zu ihrer Verantwortung stehen und den Kurs des Landes im Kampf gegen Leerstand unterstützen. Die laufenden Bezirkskonferenzen zeigen deutlich, dass eine verpflichtende Leerstandsabgabe im Sinne der Gemeinden umgesetzt werden soll“, erklärt der Landtagsabgeordnete, seines Zeichens auch Bürgermeister der Gemeinde Fügen.

Ab 01.01.2023 soll die Leerstandsabgabe Immobilien treffen, die seit mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet wurden. Sie orientiert sich an der Wohnnutzfläche, monatlich sollen je nach Größe zwischen 20 und 183€ abgeführt werden. Ausnahmen gibt es für Eigenbedarf, unbenutzbare Wohnungen oder gewerbliche sowie berufliche Räumlichkeiten.

Ursprünglich wäre die Entscheidung über Einführung einer Leerstandsabgabe bei den Gemeinderäten gelegen. Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf hatte aber auf das Stimmungsbild aus den Gemeinden für eine verpflichtende Abgabe aufmerksam gemacht, Raumordnungslandesrat Johannes Tratter nahm den Wunsch umgehend auf. „Es ist klar, dass wir im Bereich der Raumordnungs- und Wohnungspolitik nur mit einem Schulterschluss zwischen Gemeinden und Land weiterkommen. Deshalb können Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf und Landesrat Johannes Tratter auf unsere volle Unterstützung bauen“, stellt sich der VP-Abgeordnete hinter die verpflichtende Leerstandsabgabe, wünscht sich mittelfristig aber ein Anheben der Abgabe.

Die Leerstandsabgabe ist ein deutliches Signal gegen Spekulation am Wohnungsmarkt und eine der vielen Stellschrauben, an denen das Land Tirol schraubt. Die aktuellen bundesgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben setzen der Abgabe aber gewisse Grenzen. Der breite politische Wille in Tirol für eine höhere Abgabe, um Leerstand möglichst unattraktiv zu machen, ist aber eindeutig vorhanden. Deshalb müssen wir auf Bundesebene die Rahmenbedingungen überdenken und einen Steuerungseffekt ermöglichen “, so LA Dominik Mainusch abschließend in Richtung Wien.

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