Mit den Stimmen der Tiroler Volkspartei, SPÖ und FPÖ wurde heute die Tiroler Mindestsicherung reformiert. Klubobmann Jakob Wolf lobt die Kehrtwende der FPÖ für ein sinnvolles Gesetz, nachdem sie in den Ausschüssen noch gegen den Antrag gestimmt hatte.
„Die Landesregierung hat ein ausgewogenes und vernünftiges Gesetz für eine faire Mindestsicherung vorgelegt. Es ist gut, dass die FPÖ bei der Mindestsicherung nicht den Bundesweg der Fundamentalopposition beschreitet und sich kurzfristig noch entschieden hat, die Reform zu unterstützen. Umso unverständlicher der Zickzackkurs der NEOS, die im Ausschuss zugestimmt haben, nun plötzlich aber gegen das Gesetz auftreten. Die Argumente sind inhaltlich nicht haltbar, ob aus Unkenntnis oder Taktik bleibt gleich bedauerlich.“, so Klubobmann Jakob Wolf.
„Ideologisch ganz unterschiedliche Parteien können diese Reform mittragen, weil sie die richtigen Schwerpunkte hat. Tirol geht seinen eigenen, gerechten Weg und setzt auf Anreize für Beschäftigung. Gleichzeitig senkt die Reform die Kosten um mehrere Millionen Euro“, so Wolf.
Die Inhalte der Reform
• Besserstellung von Mindestpensionisten und Menschen mit Behinderung: Zielgerichtete Unterstützung von Ausgleichszulagenbeziehern und besonders schutzwürdigen Personen indem ein Großteil der Sonderzahlungen nicht in das Einkommen eingerechnet wird, wodurch sich der Anspruch erhöht. Für Menschen mit Behinderung verbessert sich die finanzielle Absicherung & die soziale Treffsicherheit im System.
• Keine Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte: Kein Anspruch mehr auf Mindestsicherung und Überführung in die Grundversorgung. Diese wird vom Bund zu 60 % finanziert, das entlastet Gemeinden und Land.
• Strengere Zugangsregeln für Fremde: Anspruch erst ab fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt. Hilfe für Härtefälle bleibt möglich.
• Begrenzung bei Großfamilien & Haushaltsgemeinschaften: Degressive Kinderrichtsätze, Höchstdeckel bei volljährigen Haushaltsmitgliedern und dadurch ein gerechter Abstand zu Erwerbseinkommen
• Strengere Sanktionen: Klare Konsequenzen bei Pflichtverletzungen mit stufenweisem Sanktionsmodell bis zur vollständigen Einstellung der Leistung
• Anreize für Beschäftigung: Bemühungspflicht gesetzlich verankert & spürbare Vorteile bei Arbeitsaufnahme durch Einführung eines Freibetrages für bis zu zwölf Monate. Weiterhin Freibeträge für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen und Unterstützung beim Wiedereinstieg
• Treffsichere Abdeckung von Wohnkosten: Basis für die Mindestsicherung ist der Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.229,89 Euro netto. Aufgrund der angespannten Wohnsituation greift Tirol zudem auf eine „Flexi-Klausel“ zurück, die eine erhöhte Auszahlung bei hohen Mietkosten ermöglicht. Damit bilden die Höchstgrenzen die Wohnkosten in den Tiroler Bezirken treffsicher ab. die soziale Treffsicherheit im System.
