Was hat der Tiroler Landtag im Feber beschlossen?

• Dringlichkeitsantrag der Abg. Seiwald, Wohlgemuth u.a. betreffend Erhalt des ganzjährigen Betriebes des Innsbrucker

Flughafens samt täglicher Anbindung an internationale Luftfahrdrehkreuze

• Antrag der Abg. Mag. Wolf, VPin DIin Blanik u.a. betreffend Änderung Durchführungsbestimmungen zum

Katastrophenfondsgesetz

• Antrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Umsetzung und Evaluierung verkehrstechnischer und

verkehrsregelnder Notmaßnahmen im Wipptal

Dringlichkeitsantrag der Abg. Seiwald, Wohlgemuth u.a. betreffend Erhalt des ganzjährigen Betriebes des Innsbrucker Flughafens samt täglicher Anbindung an internationale Luftfahrdrehkreuze

Vor Corona fertigte der Flughafen Innsbruck deutlich über eine Millionen Passagiere ab, ehe es zu einem weltweiten Einbruch bei Flugzahlen und Passagieraufkommen gekommen ist. Auch wenn die aktuellen Entwicklungen zuversichtlich stimmen und man sich in einem Aufwärtstrend befindet, sind Kürzungen von Linienflügen, die Innsbruck über internationale Luftdrehkreuze mit dem Rest der Welt verbinden, ein herber Rückschlag.

„Der Flughafen Innsbruck darf nicht auf einen Saisonflughafen reduziert werden, denn es braucht neben einem attraktiven touristischen Urlaubsangebot für die in Innsbruck und Tirol lebende Bevölkerung vor allem die Sicherstellung von wichtigen Verbindungen für die international agierenden Wirtschaftsunternehmen und Universitäten“, betont VP Wirtschaftssprecher Peter Seiwald.

Gerade als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kongressstandort sind die ganzjährigen Flugverbindungen nach Wien und Frankfurt von Innsbruck aus von unschätzbarem Wert. Der Flughafen Innsbruck ist damit das Tor zur Welt für die Tirolerinnen und Tiroler.

„Hierfür ist der volle Einsatz vor allem der Eigentümer erforderlich, weshalb sowohl der Bürgermeister der Stadt Innsbruck als indirekter Mehrheitseigentümer, als auch die Landesregierung ersucht werden, in Gespräche mit allen relevanten Ansprechpartnern des Flughafens Innsbruck, der in Frage kommenden Fluglinien und allen weiteren wesentlichen Akteuren zu treten, um die Zukunft des Flughafens Innsbruck langfristig sicherzustellen“, so Landtagsabgeordneter Peter Seiwald abschließend.

 

Antrag der Abg. Mag. Wolf, VPin DIin Blanik u.a. betreffend Änderung Durchführungsbestimmungen zum Katastrophenfondsgesetz

Mit der Durchführungsbestimmung des Finanzministeriums wurde festgelegt, dass Beiträge von Gebietskörperschaften und Interessenten gemäß des Wasserbauten-förderungsgesetzes 1985 nicht als Schäden gemäß des Katastrophengesetzes 1996 geltend gemacht werden können.

„Diese Änderung hat massive Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinden. Ereignen sich nämlich Katastrophenschäden an öffentlichen Gewässern, für die der Bund zuständig ist, so ist es üblich, dass die Finanzmittel für Sofortmaßnahmen zwischen dem Bund, dem jeweiligen Land und der Gemeinde, durch dessen Gemeindegebiet das öffentliche Gewässer fließt, jeweils zu einem Drittel aufgebracht werden muss“, so VP-Klubobmann Jakob Wolf.

War es bisher möglich, dass die betroffene Gemeinde in Folge ihren Finanzierungsanteil bei Katastrophenfonds einreichen konnte und damit ihren finanziellen Anteil an der Sofortmaßnahme zum Teil refundiert erhielt, so wurde mit der zitierten Durchführungsbestimmung diese Refinanzierung ausgeschlossen.

Damit wurden die Gemeinden, durch deren Gemeindegebiet öffentliche Gewässer fließen, massiv finanziell belastet und es ist zu befürchten, dass diese Gemeinden künftig nur mehr Sofortmaßnamen mitfinanzieren, wenn dadurch tatsächlich Infrastrukturbereiche geschützt werden, die den Gemeinden wichtig sind (Siedlungen, Straßen)“, führt der Klubobmann der Tiroler Volkspartei weiter aus.

Die Räumung von durch Hochwässer verursachten Anlandungen in Flüssen außerhalb von Siedlungsräumen, die Wiederherstellung von Uferbereichen weit weg von Siedlungsräumen oder auch die Wiederherstellung von Deckwerken, die allenfalls zum Schutz vor Schäden künftig Hochwässer von enormer Bedeutung sein könnten, werden vermutlich vermehrt entfallen, zumal den Gemeinden ein wichtiger Bereich der Refinanzierung durch diese Durchführungsbestimmung genommen wurden und sich die Gemeinden begründet die Frage stellen, wieso sie in einem so hohen Maße zur Mitfinanzierung von öffentlichen Gewässern Verantwortung zu tragen haben, die eigentlich in der Verantwortung des Bundes stehen.

„Es besteht in diesem Bereich, ob der Zunahme an Hochwasserereignisse absoluter Handlungsbedarf“, ist sich Klubobmann Jakob Wolf sicher.

 

Antrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Umsetzung und Evaluierung verkehrstechnischer und verkehrsregelnder Notmaßnahmen im Wipptal

Das Wipptal gehört in Tirol zu einer vom Verkehr am stärksten belasteten Regionen, Bereits Ende September 2023 haben ca. 11,6 Mio. Kraftfahrzeuge auf der A 13 den Brennerpass überquert; dies sind bereits jetzt um nahezu 500.000 KFZ mehr als im Jahr 2022. Aufgrund des geänderten Urlauberverhaltens sind weitere Verkehrszunahmen nicht auszuschließen. Obwohl vom Land Tirol bereits zahlreiche Maßnahmen gegen die Ausweichverkehre gesetzt worden sind (Fahrverbote für den Durchzugsverkehr am niederrangigen Straßennetz, Errichtung von Dosierampeln, Einsatz von Überwachungsorganen etc.) kommt es dennoch immer wieder - auch aufgrund von Baustellen, Unfall- oder Wetterereignissen zu ausgedehnten Stauerscheinungen, welche großteils nicht vorhersehbar sind.

„Dies bringt immer wieder massive Beeinträchtigungen der Verkehrs- und Versorgungssicherheit der im Wipptal lebenden Bevölkerung mit sich“, stellt VP Verkehrssprecher Florian Riedl fest.

So soll zum einen ein Fahrverbot auf der L 38, welches bisher nur während der Sommermonate in Geltung war, rechtlich geprüft und wenn möglich ganzjährig verordnet werden, um auch in den Randzeiten die entsprechende Wirkung zu entfalten. Um die visuelle Erkennbarkeit der Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmerinnen, welche größtenteils ortsunkundig sind, zu verbessern, soll die Errichtung von entsprechenden Leitsystemen (großflächige, frei programmierbare LED-Tafeln) an noch zu definierenden Stellen an der L 38 geprüft werden.

„Zudem soll geprüft werden, ob Leitsysteme auch auf der A 13 in enger Abstimmung mit der ASFiNAG und der Landesverkehrsabteilung dem Planungsverband Wipptal installiert werden können, um dadurch das Ausweichen auf die B 182 Brenner Straße im Vorhinein zu vermeiden und den Verkehrsteilnehmerinnen so zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu signalisieren, dass ein Abfahren von der Autobahn keine raschere Durchreise durch Tirol ermöglicht bzw. den aktuellen Abfahrverboten widerspricht“, führt der Landtagsabgeordnete und Wipptaler Planungsverbandsobmann Florian Riedl weiter aus