Was hat der Tiroler Landtag im März beschlossen?

Wesentliche Beschlüsse im März-Landtag 2023:

• Dringlichkeitsantrag der Abg. Mag. Wolf, Fleischanderl BA u.a. betreffend angekündigte Strompreiserhöhung der TIWAG.

• Dringlichkeitsantrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Einrichtung einer Koordinationsstelle über die künftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Brennerkorridor.

• Antrag der Abg. Scheiber, Hagsteiner u.a. betreffend Ausbildungsplätze für Hebammen in Tirol weiter ausbauen!

• Antrag der Abg. Mayerl, VPin DIin Blanik u.a. betreffend Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mittels Raumordnungsplan

• Antrag der Abg. Kovacevic, Jäger u.a. betreffend Ersatzleistungen und Ausgleichsmaßnahmen im Tiroler Naturschutzgesetz verankern

Dringlichkeitsantrag der Abg. Mag. Wolf, Fleischanderl BA u.a. betreffend angekündigte Strompreiserhöhung der TIWAG

„Der Tiroler Landesenergieversorger-TIWAG garantiert bis Mitte des Jahres den niedrigsten Stromtarif Österreichs. Wie dies andere Energieversorger bereits seit Monaten vorgenommen haben, hat auch die TIWAG angekündigt, ab Juni den Strompreis für StammkundInnen zu erhöhen.

Derzeit zahlen TIWAG-Kunden noch einen sehr günstigen Strom-Arbeitspreis, welcher durch die bisherige langfristige Beschaffungsstrategie des Landesenergieversorgers ermöglicht wird. Dadurch konnten Preissteigerungen, aufgrund von gestiegenen Preisen an der Strombörse, verhindert werden.

LH Anton Mattle hat aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, welche auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen zurückzuführen sind, den TIWAG-Vorstand beauftragt, die bisherige langfristige Beschaffungsstrategie zu evaluieren.

Preisanpassungen der TIWAG waren, gemäß den Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB), bisher an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gebunden. In einem von der Arbeiterkammer Tirol und Salzburg in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Innsbrucker Professors Dr. Alexander Schopper, werden ausgewählte Fragen zu Strompreishöhungen nach § 80 Abs. 2a EIWOG beleuchtet. Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens, sowie eines erstinstanzlichen Urteils des Handelsgerichts Wien gegen den Verbund, soll die TIWAG die bereits angekündigte Strompreiserhöhung prüfen und gegebenenfalls neu kalkulieren“, erklärt VP-Energiesprecher LA Martin Mayerl.

Ebenso soll die Möglichkeit geprüft werden, Beschaffungsmaßnahmen der TIGAS anzupassen, was dazu führen könnte, die Preiserhöhungen für Kunden abzumildern.

Letztlich hat die Diskussion im Beteiligungs-Unterausschuss vergangene Woche gezeigt, dass

zudem die Kommunikation im Bereich der TINETZ betreffend Zählerpunkte dringend weiter verbessert werden muss.

Ziel soll es sein, dass der Landesenergieversorger auch weiterhin einen der günstigsten Strompreise in Österreich anbieten kann.

Dieser Dringlichkeitsantrag u.a. zur angekündigten Strompreiserhöhung des Tiroler Energieversorgers TIWAG ist im Landtag einstimmig angenommen worden.

 

Dringlichkeitsantrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Einrichtung einer Koordinationsstelle über die künftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Brennerkorridor

Bis über das Jahr 2040 hinaus wird es bedingt durch die künftigen Sanierungsmaßnahmen auf der A13 Brennerautobahn aber auch auf der A22 Autostrada del Brenner zu Einschränkungen in der persönlichen Bewegungsfreiheit und im täglichen Pendelverkehr kommen.

„Sämtliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Straße aber auch auf der Schiene wirken sich negativ auf die ansässige Bevölkerung der einzelnen Landesteile nördlich und südlich des Brenners aus. Um die Belastungen zu reduzieren, ist eine koordinierte Vorgehensweise der Infrastrukturbetreiber und auch der Behörden in der Europaregion Tirol, Südtirol und Trentino erforderlich.

Daher soll ein regelmäßiger Austausch der Infrastrukturbetreiber und eine anschließende Berichterstattung an die Behörden und die relevanten Stakeholder erfolgen“, so VP-Verkehrssprecher LA Florian Riedl.

Die Dringlichkeit des Antrages resultiert aus den aktuellen Berichten und Plänen der Asfinag, welche auch den geplanten Neubau der Europabrücke beinhalten.

 

Antrag der Abg. Scheiber, Hagsteiner u.a. betreffend Ausbildungsplätze für Hebammen in Tirol weiter ausbauen!

Hebammen sind in unserem Gesundheitssystem nicht mehr wegzudenken. Sie spielen im Rahmen der Schwangerenvorsorge, der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung eine wichtige Rolle und leisten großartige und wertvolle Arbeit für Frauen und ihre Kinder. Sie begleiten werdende Eltern von der Schwangerschaft bis in die Stillzeit. Mit dem steigenden Bewusstsein um die Bedeutung der Schwangerschaft für die spätere Entwicklung des Kindes hat sich aus das Arbeitsspektrum der Hebammen erweitert.

„Die fh gesundheit hat bereits seit 2018/2019 die Ausbildungsplätze aufgestockt. Seit 2018 wird an der fh gesundheit im 2-jährigen Rhythmus ausgebildet. Um jedoch einem drohenden Hebammenmangel in Tirol entgegenzuwirken, ist die Möglichkeit eines jährlichen Startrhythmus zur Ausbildung von Hebammen ein wichtiger Schritt. Damit die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden können, soll eine regelmäßige Evaluierung der Hebammenausbildung zusammen mit allen Systempartnern erfolgen, um auch in Zukunft die bestmögliche Betreuung von Frauen und ihren neugeborenen Kindern in Tirol gewährleisten zu können“, erklärt VP-Gesundheitssprecherin LA Beate Scheiber.

 

Antrag der Abg. Mayerl, VPin DIin Blanik u.a. betreffend Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mittels Raumordnungsplan

Gemäß § 12 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 - TROG 2022 kann das Amt der Landesregierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahmen Entscheidungsgrundlagen zu Fragen der räumlichen Entwicklung des Landes oder von Teilen des Landes ausarbeiten. Entsprechend Abs. 2 können Raumordnungspläne fachübergreifend oder fachbezogen erstellt werden. Raumordnungspläne haben die im Hinblick auf die jeweilige Fragestellung bedeutsamen Ziele, Grundsätze, Leitlinien, Strategien oder Maßnahmen einschließlich der Möglichkeiten der Koordination verschiedener raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen aufzuzeigen.

„In der Energiestrategie des Landes „Tirol 2050 energieautonom“ spielt Photovoltaik neben Wasserkraft, Holz und Umweltwärme eine tragende Rolle in der Erreichung der Energieunabhängigkeit. 19 Prozent des gesamten Energiebedarfs oder 3.900 GWh Strom sollen bis zum Jahr 2050 aus PV kommen. Der Großteil der Sonnenenergie soll auf Dächern und Fassaden

der Gebäude produziert werden. Doch um die PV-Ausbauziele und die Energieunabhängigkeit Tirols zu erreichen, sind auch sogenannte PV-Freiflächenanlagen notwendig. Im Rahmen einer Potenzialstudie für PV-Freiflächenanlagen wurden in einem Ausschlussverfahren Flächen definiert, die grundsätzlich für die Sonnenstromproduktion zur Verfügung stehen“, so VP-Energiesprecher LA Martin Mayerl.

 

Antrag der Abg. Kovacevic, Jäger u.a. betreffend Ersatzleistungen und Ausgleichsmaßnahmen im Tiroler Naturschutzgesetz verankern

Die vielfältigen menschlichen Nutzungsansprüche führen zu einem stetigen und teilweise rasch voranschreitenden Verlust wertvoller Naturgüter.

„Um dem mit den menschlichen Nutzungsansprüchen einhergehenden sukzessiven Verlust von Naturgütern, insbesondere der rasch voranschreitenden Verkleinerung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen und dem stetigen Rückgang wertvoller Lebensraumtypen, entgegenzuwirken, sollte im Tiroler Naturschutzgesetz ein Kompensationssystem verankert werden. Dabei soll es notwendig sein, die nachteiligen Auswirkungen von Vorhaben für das Landschaftsbild, den Erholungswert, die Lebensräume geschützter Tiere und Pflanzen und den Naturhaushalt zu kompensieren, indem Funktionsverluste gleichartig oder - wenn dies nicht möglich ist - zumindest gleichwertig ersetzt werden. Sofern eine solche Kompensation nicht möglich ist soll ein Ausgleich in Geld erfolgen können, wobei diese Einnahmen vom Land zweckgebunden wiederum für Naturverbesserungsmaßnahmen verwendet werden sollen. Die aktuelle UVP-Novelle sieht im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung dann vor, soweit dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, sodass auch vor diesem Hintergrund die Schaffung einer entsprechenden Bestimmung im Tiroler Naturschutzgesetz anzustreben ist“, erläutert VP-Naturschutzsprecher LA Michael Jäger.

Derzeit erfolgt die Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen in der Form, dass solche bereits als Projektbestandteil mitbeantragt werden und im Rahmen der Interessensabwägung Berücksichtigung finden.