Was hat der Tiroler Landtag im Mai beschlossen?

Wesentliche Beschlüsse im Mai-Landtag 2023:

 

• Antrag der Abg. Mayerl, Kovacevic u.a. betreffend Tiroler Windkraftpotentialstudie

• Antrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Erhöhung der Schienentaktung im ÖPNV

• Antrag der Abg. Wohlgemuth, Mag. Wolf u.a. betreffend zweigleisiger Ausbau der Bahninfrastruktur ab Ötztal-Bahnhof in

Richtung Vorarlberg

• Antrag des NEOS-Landtagsklubs betreffend Antrag „Raus damit Kruzifix nochmal“ der Landesschüler:innenvertretung

umsetzen – ABGELEHNT

• Regierungsvorlagen betreffend Muster-Fördervereinbarung mit Träger/innen sozialer Einrichtungen der Mindestsicherung

bzw. Inklusion

• Regierungsvorlage betreffend Gewährung von Fördermitteln im Bereich der Inklusion für Beratungs- und

Betreuungsangebote sowie Wohnungsangebote

• Regierungsvorlage betreffend Implementierung eines neuen Frauenhauses im Tiroler Unterland

 

Antrag der Abg. Mayerl, Kovacevic u.a. betreffend Tiroler Windkraftpotentialstudie

In der Mailandtagssitzung hat der Tiroler Landtag einstimmig die Weiterentwicklung der Tiroler Windkraftpotenzialstudie beschlossen: „Die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 10 Jahren definitiv geändert, aus diesem Grund muss die Windkraftstudie nun aktualisiert werden“, betont VP Tirol Energiesprecher Martin Mayerl. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner ist ein entsprechender Antrag auf Schiene gebracht worden. Die Tiroler Landesregierung soll nunmehr eine aktualisierte Studie zur energiewirtschaftlichen Einschätzung des technisch-wirtschaftlich realisierbaren Windenergiepotenzials in Tirol der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Mayerl ergänzt: „Mir ist wichtig, dass neben der rein energiewirtschaftlichen Betrachtung in der Windkraftpotenzialstudie auch andere Aspekte beleuchtet werden, zum Beispiel die Naturverträglichkeit, die Nachhaltigkeit, ob ein Windrad ins Landschaftsbild passt und wie es sich in Punkto Raumordnung und Baurecht verhält. Wichtig ist, dass wir mit der aktualisierten Windkraftpotenzialstudie feststellen, in welchen Regionen Tirols Windkraft überhaupt effizient nutzbar ist und einen relevanten Beitrag zur Energiegewinnung leisten kann. Dass es heute im Tiroler Landtag eine derart große Einigkeit gegeben hat, freut mich und zeigt gleichzeitig, dass unser Landeshauptmann mit seinem offenen und konstruktiven Zugang zum Thema Windkraft auf dem richtigen Weg ist. Tirol ist bereit für Windkraft!“ Laut der Studie aus dem Jahr 2014 läge das technisch-wirtschaftliche Windenergiepotenzial in Tirol bei etwa 3,5 bis 5,5 % der Stromabgabe an EndkundInnen, die 2010 in Tirol rund 5.600 GWh verbraucht haben.

 

Antrag der Abg. DI Mag. Riedl, Wohlgemuth u.a. betreffend Erhöhung der Schienentaktung im ÖPNV

Angesichts der bevorstehenden Baustellen auf der A13 Brennerautobahn hat VP Tirol Verkehrssprecher Florian Riedl gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Antrag auf Erhöhung der Schienentaktung im öffentlichen Personennahverkehr eingebracht, der in der Mai-Landtagssitzung einstimmig beschlossen wurde. „Als Planungsverbandsobmann bin ich regelmäßig mit meinen Bürgermeisterkollegen aus der Region im Austausch, und damit es im Pendelverkehr keinen Verkehrskollaps gibt, braucht es angesichts der bevorstehenden Großbaustellen auf der Brennerautobahn unbedingt mehr Öffis ins Wipptal und die Seitentäler, sowie ins Stubaital“, erklärt Riedl. Durch die dichtere Taktung will er nicht nur attraktive Alternativen zum Stau angeboten sehen, sondern gleichzeitig die öffentlichen Verkehrsmittel in der Region für die transitgeplagte Bevölkerung attraktiv machen. „Die Tiroler Landesregierung soll jetzt, auf Basis der aktuellen Kostenaufstellung nach der 70% der Bund und 30% das Land übernimmt verhandeln, welche konkreten Verbesserungen wir für die Pendlerinnen und Pendler aus der Region erreichen können. Wichtig ist mir, dass jeder der das will, möglichst effektiv von und zu seinem Arbeitsplatz und wieder nach Hause kommt!“, so Florian Riedl abschließend.

 

Antrag des NEOS-Landtagsklubs betreffend Antrag „Raus damit Kruzifix nochmal“ der Landesschüler:innenvertretung umsetzen – ABGELEHNT, NEOS fehlt Sensibilität für das Land Tirol

Die Tiroler Volkspartei lehnt den Antrag der NEOS entschieden ab, denn gerade mit solchen Anträgen zeigt sich, dass KO Dominik Oberhofer jegliche Sensibilität für das Land Tirol und die Tiroler Bevölkerung fehlt.

Rechtlich darf dazu ausgeführt werden, dass das Religionsunterrichtsgesetz (§ 2b Abs. 1 RelUG) den Schulerhalter öffentlicher und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter Schulen, an denen der Religionsunterricht Pflichtgegenstand ist und an denen die Mehrzahl der Schüler/innen einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, verpflichtet, in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen. Zudem hat sich die Republik Österreich völkerrechtlich verpflichtet, eine Änderung dieses Zustandes nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl vorzunehmen. Auch der VfGH und der EGMR sehen in der Anbringung von Schulkreuzen keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Indoktrinierungsverbotes.

Inhaltlich sieht es VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf wie der Wiener Erzbischof Kardinal Schönborn: „Das Kreuz gehört zu den Ursymbolen der Menschheit und ist nicht allein den Christen vorbehalten. Seit Urzeiten würden die beiden Balken des Kreuzes an die zwei wesentlichen Dimensionen des Kosmos und daher auch des Menschen erinnern. Das Kreuz sei nicht umsonst "das große Symbol des helfenden Beistands bei Unfällen, Katastrophen, bei allen Arten von menschlicher Not. Es ist das große, bleibende Zeichen der Versöhnung und Vergebung."

Abschließend so KO Jakob Wolf: „Kommt eine Abschaffung des Kreuzes in den Klassenzimmern an Tiroler Schulen, solange er als Abgeordneter der Tiroler Volkspartei zum Tiroler Landtag tätig ist, keinesfalls in Frage.“

 

Regierungsvorlagen betreffend Muster-Fördervereinbarung für Träger/innen sozialer Einrichtungen der Mindestsicherung bzw. Inklusion

Mit den vorliegenden Regierungsvorlagen stimmt der Tiroler Landtag einstimmig den Abschlüssen von Fördervereinbarungen mit Träger/innen sozialer Einrichtungen in der Mindestsicherung sowie Inklusion, die Beratungs- und Betreuungsangebote sowie teilweise Angebote im Wohnbereich anbieten zu.

Folgende wesentliche Vertragsbestimmungen sind in den Mustervereinbarungen zusammengefasst:

  • Sicherstellung eines fachgerechten, bedarfsorientierten und wirksamen Beratungs- und Betreuungsangebotes für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Zudem umfasst der Tätigkeitsbereich einzelner Fördernehmer/innen auch die Zurverfügungstellung gesicherter Wohnmöglichkeiten.
  • Der jährliche Förderbeitrag wird für die einzelnen Fördernehmer/innen gesondert festgehalten und wertgesichert vereinbart.
  • Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt in vier Tranchen in den Monaten Jänner, März, Juni und September. Dadurch kann die Liquidität der Fördernehmer/innen gesichert werden.
  • Der/die Fördernehmer/in verpflichtet sich, im Rahmen der Vereinbarung zur ordnungsgemäßen Beratung und Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal, zur entsprechenden klientenbezogenen Dokumentation und Abgabe von Berichten und Vorlage von Unterlagen zur Prüfung der Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung. Dabei ist der/die Fördernehmer/in zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verpflichtet.
  • Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen sind im Vertrag Zurückhaltungs- und Rückforderungsmöglichkeiten vorzusehen.
  • Die subsidiäre Anwendbarkeit der Allgemeinen Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln ist vertraglich zu verankern.

 

Regierungsvorlage betreffend Gewährung von Fördermitteln im Bereich der Inklusion für Beratungs- und Betreuungsangebote sowie Wohnungsangebote

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage werden einstimmig für die Jahre 2023 bis 2025 die entsprechenden Finanzmittel für Frauenhäuser, Unterstützung, Beratung, Unterstützung von Obdachlosen, Delogierungsprävention, usw. freigesetzt.

Die Einrichtungen erfüllen im Einzelnen nachfolgende Aufgaben:

  • DOWAS für Frauen: Das Angebot umfasst die Führung einer Sozialpädagogischen Wohngemeinschaft und des Frauenhauses Unterland, einer Beratungsstelle sowie das Angebot des betreuten Wohnens.
  • Verein zur Forderung des DOWAS: Zum Angebot zählt der Betrieb einer betreuten Wohngemeinschaft eines betreuten Übergangswohnhauses, der Betrieb von betreuten Wohnungen und einer Familiennotwohnung sowie der Betrieb einer Sozialberatungsstelle.
  • Tiroler Frauenhaus: Das Angebot umfasst die Führung des Tiroler Frauenhauses, die Führung einer Beratungsstelle sowie das Angebot des betreuten Wohnens.
  • Verein für Obdachlose: Der Verein betreibt eine Beratungsstelle für Arbeits- und Wohnungssuchende (BARWO), ein ambulantes Nachsorgeangebot, eine Teestube sowie eine Kleiderausgabestelle. Des Weiteren erfolgt Streetwork und der Betrieb einer Delogierungspräventionsstelle sowie das Angebot des betreuten Wohnens.
  • Initiative Frauen helfen Frauen: Das Angebot umfasst die Führung des Frauenhauses, die Führung einer Beratungsstelle sowie das Angebot des betreuten Wohnens.
  • Frauenzentrum Osttirol: Neben der Führung einer Beratungsstelle wird auch betreutes Wohnen angeboten. Verein EVITA: Der Verein stellt neben betreutem Wohnen auch den Betrieb einer Beratungsstelle sicher.

Zusätzlich werden jährlich die entsprechenden Finanzmittel für die Schuldenberatung Tirol gemeinnützige GmbH zur Verfügung gestellt. Die Schuldenberatung Tirol gemeinnützige GmbH bietet an den Standorten Innsbruck, Imst und Wörgl ihre Beratungsleistungen und Unterstützungen zur Schuldenregulierung sowie die Vertretung vor Gericht bei einem Privatkonkurs an.

 

Regierungsvorlage betreffend Implementierung eines neuen Frauenhauses im Tiroler Unterland

Vom Verein DOWAS für Frauen wird ab dem ersten Halbjahr 2023 das Projekt Frauenhaus Unterland umgesetzt. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Gewaltschutzplanes Sozialer Nahraum Tirol. Die Angebotsstruktur dieses neuen Frauenhauses im Unterland beinhaltet Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie die Bereitstellung einer sicheren Unterkunft für mindestens fünf gewaltbedrohte Frauen und deren Kindern.

Für die Realisierung dieses zusätzlichen Betreuungsangebotes für Frauen werden zusätzliche Finanzmittel ab dem Jahr 2024 in Höhe von € 270.000,00 zzgl. Indexierung bereitgestellt.