Was hat der Tiroler Landtag im Mai beschlossen?

Der Tiroler Landtag hat sich unter anderem mit folgenden Themen beschäftigt:

Mindestsicherung neu beschlossen

Im Tiroler Landtag ist am Mittwoch die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes beschlossen worden. Diese beinhaltet u. a. eine Deckelung der Wohnungskosten, Integrationspflicht für Asylwerber, Wohnungszuweisungsrecht der zuständigen Behörde usw.

Nachdem eine bundesweit einheitliche Reform der Mindestsicherung gescheitert war und bereits die Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland das Mindestsicherungsgesetz verschärft haben, beschloss der Tiroler Landtag nun auch seine Änderungen zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz. Damit wird das von Landeshauptmann Günther Platter ausgegebene Motto ‚Wer arbeitet muss mehr bekommen‘ in die Tat umgesetzt.

Die wichtigsten Punkte zur Neuregulierung des Tiroler Gesetzes:

  • Deckelung der Wohnungskosten wird bezirksmäßig gestaffelt, damit wird ein Wunsch des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt Innsbruck erfüllt.
  • Eigener Tarif für Personen in Wohngemeinschaften; sie erhalten künftig statt € 633,- nur mehr € 474,- pro Monat. Dies betrifft vor allem Menschen die vom Ausland neu in das System kommen (anerkannte Asylwerber).
  • Wohnungen können durch die zuständige Behörde zugewiesen werden.
  • Integrationspflicht: Der Besuch von Deutsch-, Orientierungs- und Wertekursen gilt als Voraussetzung für den Bezug der vollen Mindestsicherung, ansonsten ist eine Kürzung von bis zu 66% möglich (bisher 50%).
  • Bei mehr als 2-wöchigen Auslandsaufenthalten ruht die Mindestsicherung.
  • Staffeltarife für Mehrkindfamilien (bisher 24,75 v.H. für alle Minderjährigen)
  • Sonderzahlungen (bisher 4-mal im Jahr € 74,-) erhalten nur mehr besonders hilfsbedürftige Personen.
  • Arbeitsunwilligen wird das Arbeitslosengeld gekürzt und künftig nicht mehr durch die Mindestsicherung ausgeglichen.
  • Klare Regelung mit Obergrenzen für den Bezug von Zusatzleistungen.
  • Zukünftig kein Anspruch für nicht erwerbstätige EU-Bürger (damit wird Harz IV Flüchtlingen nach Tirol ein Riegel vorgeschoben).

Insgesamt bringt diese Reform eine Einsparung von € 5,00 Mio.

Tiroler Sicherheitspolizeigesetz Neu

Beschlossen hat der Landtag -  nachdem es vor allem in Innsbruck immer wieder zu Problemen mit der Strassenprostitution gekommen ist - eine Novelle zum Tiroler Sicherheitspolizeigesetz, die Landesrätin Patrizia Frischauf-Zoller ausgearbeitet hat.

Das Gesetz beinhaltet unter anderem:

  • Strasssenprostitution bleibt wie bisher verboten und wird bestraft.
  • Künftig wird es wie in anderen Bundesländern (Salzburg/Steiermark) auch in Tirol keine Bedarfsprüfung mehr als Voraussetzung für die Bewilligung von Bordellen geben.
  • Gemeinden erhalten im Gegenzug  die umfangreichen Befugnisse:
    • Verbote zur Errichtung von Bordellen innerhalb ihres Gemeindegebietes zu verordnen
    • sogenannte ‚Erlaubniszonen‘ einzuführen, in denen die Anbahnung von  Beziehungen zur Ausübung der Prostitution erlaubt ist.
  • Neu eingeführt wird, dass auch Freier,  die illegal Prostitution in Anspruch nehmen, künftig bestraft werden können.
  • Weiters wird eingeführt, dass Prostitutionsdelikte künftig nicht als fortgesetzte Delikte gelten, sodass jeder einzelne Verstoß bestraft werden kann (Abschreckungswirkung).

Infos über Drohne

Durch die Verbreitung von Drohnen steigt die Anzahl der eingesetzten Flugobjekte mittlerweile auch in Tirol stark an. Grundsätzlich hat der Bund auch auf diese Entwicklungen reagiert, und für unbemannte Flugobjekte, die nicht in den Kreis von Spielzeug oder Flugmodellen fallen, entsprechende Regelungen für den Einsatz und die Verwendung von Drohnen erlassen. Allerdings sind die genauen gesetzlichen Bestimmungen für das Betreiben einer Drohne viel zu wenig bekannt.

Für VP-Klubobmann Jakob Wolf scheint es daher dringend notwendig, der Bevölkerung endlich eine möglichst verständliche und leicht zugängliche Information zur Verfügung zu stellen, was zulässig ist und was nicht. Daher soll es jetzt eine Infokampagne geben.

Elektromobilität im Landesdienst

Die Elektromobilität hat erfolgreich einen Fortschritt in der Automobilindustrie erzielt. Auch im Landesdienst soll nun der der Einsatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb vorangetrieben werden. Nicht das steigende Angebot an Elektrofahrzeugen, sondern auch die höhere Reichweite und Zuverlässigkeit der Fahrzeuge konnte deutlich verbessert werden. Die Reichweite ist ideal für den durchschnittlichen Weg, den Landesbeamte mit den Dienstfahrzeugen zurücklegen. Daher scheint es für VP-Klubobmann-Stellvertreter Hermann Kuenz durchaus sinnvoll, verstärkt auf Elektromobilität zu setzen und den Austausch der Fahrzeuge planmäßig umzustellen.

 

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