Was hat der Tiroler Landtag im November beschlossen?

Wesentlichen Beschlüsse im November-Landtag 2019:

•    Dringlichkeitsantrag: Keine Ausdünnung der Bezirksgericht im ländlichen Raum
•    10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung der Energiezukunft Tirols
•    Tiroler Bienenwirtschaftsgesetz 2019
•    Landes-Polizeigesetz
•    Rechnungsabschluss 2018

Keine Ausdünnung der öffentlichen Infrastruktur im ländlichen Raum - Bezirksgerichte müssen erhalten bleiben

Der Tiroler Landtag hat einstimmig den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der beiden Justizsprecherinnen von ÖVP und Grüne, Cornelia Hagele und Stephanie Jicha, angenommen.

Hintergrund des Antrages der beiden Koalitionsparteien sind die bekannt gewordenen Pläne des Bundesministeriums für Justiz zur Schließung von weiteren Bezirksgerichten. Bereits in der Vergangenheit war Tirol immer wieder von Schließungswellen betroffen. So sind in der Vergangenheit bereits die Gerichtsstandorte Hopfgarten im Brixental, Matrei in Osttirol, Ried in Tirol und Steinach am Brenner geschlossen worden.

VP-Abgeordnete Hagele: War es bis dato noch so, dass in jedem politischen Bezirk zumindest ein Bezirksgericht erhalten geblieben ist, gehen die nunmehr kolportierten Entwürfe sogar soweit, dass einzelne Bezirke überhaupt kein Bezirksgericht mehr haben sollten. Dies könnte durch eine Zusammenführung der Gerichte Silz, Imst und Landeck am Standort Imst drohen.“

„Ebenfalls betroffen sein soll der Gerichtsbezirk Zell am Ziller, der mit einer Fläche von über 1.000 km2 zu den größeren Gerichtsbezirken in Tirol gehört. „Dazu ist anzumerken, dass es beispielsweise im Burgenland derzeit keinen einzigen Gerichtsbezirk gibt, der überhaupt die Größe des Gerichtsbezirkes von Zell am Ziller erreicht“, kritisiert Hagele den geplanten Kahlschlag.

 

10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung der Energiezukunft Tirols

Die Energie Tirol hat ein neues Programm mit dem Titel „Energieeffizienzprogramm 2019/2020-10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung der Energiezukunft Tirols – Umsetzungsprogramm 2019/2020“ erarbeitet, das thematisch an die Vorprogramme anknüpft.

„Wie auch in den vorangegangenen Programmen werden mehrere erfolgreiche Projekte fortgesetzt, wie beispielsweise die Betreuung der e5 Gemeinden, die Energiebuchhaltung, der Energieausweis, die Energiewende-Schulinitiative Tirol oder Energiesparen im Kindergarten. Im Umsetzungsprogramm 2019/2020 ist auch die Beratung und Information zum Energiesparen mit PV-Anlagen (10.000 PV-Dächer für Tirol) enthalten“, erläutert VP-Energiesprecher Mattle.

 

Gesetz über das Halten und die Zucht von Bienen sowie die Wanderung mit Bienen

Im März 2017 hat der Tiroler Landtag in einer Entschließung die Landesregierung aufgefordert, in Kooperation mit dem Landesverband für Bienenzucht in Tirol und der Imkerschule der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt Imst gemeinsam zu prüfen, ob auch in Tirol die Aufstellung von Bienenstöcken im urbanen Bereich sinnvoll scheint.

VP-Land- und Forstwirtschaftssprecher Josef Edenhauser erklärt: „Diese Entschließung ist Ausgangspunkt für die vorliegende Neufassung des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes. Kernpunkt des Entwurfs ist dabei die Neuregelung der Mindestabstände zu Nachbargrundstücken - diese werden künftig verringert und eine detaillierte Regelung soll zusätzlich zur Erleichterung bei der Aufstellung von Bienenständen fuhren. Die Bienenwanderung soll jedermann ohne zeitliche Beschränkungen gestattet bleiben, die Verpflichtungen des Bienenhalters werden komprimiert und übersichtlich zusammengefasst. Die Maßnahmen gegen die Bienenräuberei und die Bienenzuchtbestimmungen werden geringfügigen Änderungen unterzogen. Darüber hinaus erfolgen kleinere legistische Anpassungen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollen zudem großzügige Übergangsbestimmungen für bereits bestehende Bienenstände geschaffen werden.“

 

Landes-Polizeigesetz

VP-Gemeindesprecher Alois Margreiter erläutert: „In Summe ist ein ausgewogenes Gesetz entworfen worden, das mehr Sicherheit für Mensch und Hund gewährleistet und auch die Interessen des Tierschutzes wahrt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ergänzend zu den derzeit geltenden Bestimmungen folgende weitere Maßnahmen notwendig sind:

gesetzlicher Leinenzwang oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften
   und mit größeren Menschenansammlungen,

die verpflichtende Absolvierung einer theoretischen Ausbildung über Hundehaltung für Hunde-
  NeueinsteigerInnen bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes

die Möglichkeit, den Haltern von auffälligen Hunden weitere Maßnahmen, wie insbesondere
  „Hundeschulungen“ oder tierärztliche Untersuchungen, vorschreiben zu können.“

„Mit den neuen Regelungen zur Hundehaltung wollen wir Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorbeugen. Dazu braucht es die gesetzlichen Nachschärfungen und vor allem die Aufklärung der Hundehalterinnen und Hundehalter. Im Gesetz wird aber auch festgeschrieben, dass ein Maulkorb immer den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Darüber hinaus steht es den Gemeinden frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen sind Rettungs-, Therapie-, Assistenz-, Dienst- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung“, so LRin Patrizia Zoller-Frischauf.

 

Rechnungsabschluss des Landes Tirol für das Jahr 2018

Finanzreferent LH Günther Platter: „Wie in den sechs vorherigen Jahren konnte auch der Rechnungsabschluss 2018 mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von jeweils € 3,98 Mrd. ausgeglichen abgeschlossen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Gebarungsvolumen im Jahr 2018 um € 156,0 Mio. oder 4,1 % auf € 3.984,9 Mio. Große Ausgabensteigerungen waren - wie in den Vorjahren – in den Bereichen Soziales (z.B. Pflege, Behindertenhilfe) und Gesundheit (z.B. Krankenanstalten) festzustellen. Rückgängig waren hingegen die Ausgaben für die Flüchtlingshilfe und die Wohnbauförderung. Auf der Einnahmenseite waren insbesondere die finanzausgleichsbezogenen Änderungen für den Zuwachs maßgebend.“

 „Der Schuldenstand belief sich zum 31.12.2018 auf € 197,0 Mio.  (Vorjahr: Sollschuldenstand € 270,1 Mio.). Die Pro-Kopf-Verschuldung sank gegenüber dem Vorjahr von € 360 auf € 263. Auch die befristeten Haftungen die zu seiner Zeit in beträchtlicher Höhe gebraucht wurden, sind alle getilgt und gelöscht“, erläutert VP-Finanzsprecher Hermann Kuenz.